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Die Zugriffsverbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG im Zulassungs- und Bauleitplanverfahren – unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerwG zur Ortsumgehung Bad Oeynhausen (in diesem Heft)by: Hans Louis
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AbstractZusammenfassung Artenschutzrechtliche Regelungen schieben sich in verwaltungsrechtlichen Zulassungsverfahren immer mehr in den Vordergrund und erweisen sich als ein äußerst schwieriger Problemkreis. Teilweise scheint der Artenschutz inzwischen der Kernpunkt der naturschutzrechtlichen Beurteilung zu werden, wobei die Reichweite der Tatbestandsmerkmale nicht immer beachtet wird. Die nachfolgende Ausführungen sollen dazu beitragen, den Anwendungsbereich der artenschutzrechtlichen Verbote nach § 42 Abs. 1 BNatSchG zu konturieren und deren Umfang der gesetzlichen Einschränkungen zu erläutern. Die Entscheidung des BVerwG zur Ortsumgehung Bad Oeynhausen wurde berücksichtigt.
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